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Brandy / Weinbrand Verordnung.
Updated: Apr 4, 2020
Ein Brandy oder Weinbrand unterscheiden sich ausschließlich in der Verwendung der Rebsorten, somit ist es möglich diese Zwei Produkte mit Beispielen "Cognac & Brandy" in der Verordnung zusammen zu betrachten.

Die Cognac-Unterteilungen:
*** oder V.S. mindestens 2 Jahre im Fass gelagert (V.S. = very special)
V.S.O.P. mindestens 4 Jahre im Fass gelagert (V.S.O.P. = very special old pale)
X.O. mindestens 6 Jahre im Fass gelagert (X.O. = extremely old bzw. extra old)
Im Besonderen unterteilt man gleich hergestellte Produkte zusätzlich nach Regionen:
Cognac = Frankteich (Charente)
Armagnac = Frankreich (Gascogne)
Brandy = Spanien, USA, Italien & Griechenland
Sie werden aus Branntwein, dem Weindestillat zugesetzt werden kann, hergestellt. Das eventuell mit hinzugefügte Weindestillat muss weniger als 94,8 % vol. besitzen und darf im fertigen Produkt nicht mehr als 50 % Anteil besitzen.
Die Fassreifung ist hier sehr spezifisch vorgegeben:
Entweder mindestens 1 Jahr in Eichenholzfässern mit mindestens 1000 Litern Fassungsvermögen oder
mindestens, sechs Monate in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 Litern.

Der Mindestalkoholgehalt liegt bei beiden, bei mindestens 36 % vol.
Beide Produkte dürfen nicht mir Aromen nachbearbeitet werden, können jedoch mit Süßungsmitteln bis zu 35 Gramm pro Liter nachträglich verändert werden. Das Färben mit Zuckerkulör ist leider gestattet.
Geografische Herkunft
Brandy de Jerez = Spanien
Brandy del Penedés = Spanien
Brandy italiano = Italien
Deutscher Weinbrand = Deutschland
Wachauer Weinbrand = Österreich
Weinbrand Dürnstein = Österreich
Pfälzer Weinbrand = Deutschland
Karpatské brandy špeciál = Slowakei
Brandy français/Brandy de France = Frankreich